Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plattform "www.Heynck-Dienstleistungen.de, der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
mit Sitz in 46399 Bocholt
Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb gelten
ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Bedingungen des Bestellers gelten nur
insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Besondere
Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
schriftlich bestätigt werden.
§1 Angebot
Angebote von der Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung von der Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb zugänglich gemacht werden.
mit Sitz in 46399 Bocholt
Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb gelten
ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Bedingungen des Bestellers gelten nur
insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Besondere
Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
schriftlich bestätigt werden.
§1 Angebot
Angebote von der Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung von der Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb zugänglich gemacht werden.
§2 Preise
Alle Preise der Fa. Heynck Dienstleistungen & Vertrieb sind, wenn nicht anders deklariert,
zuzüglich der derzeit geltenden Mehrwertsteuer.
Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise entsprechen den Katalogpreisen der Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb. Die im Katalog abgedruckten Preise sind die am Tag der Drucklegung gültigen Preise. Die Fa. R. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb wird jedoch die am Tage der Auslieferung gültigen Preise in Rechnung stellen.
§3 Zahlungsbedingungen
Die Veranstaltungsgebühren werden nach Erhalt der Rechnung sofort, spätestens aber 14 Tage
vor Schulungs- oder Seminarbeginn fällig.
Sind in den o.g Zeiträumen keine Zahlungseingänge erfolgt, hat das den Ausschluss von der Veranstaltung
zur Folge.
Bei Abmeldungen innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 25%, innerhalb
einer Woche vor Beginn 50% der Gebühren an. Es können natürlich Ersatz-Teilnehmer
gestellt werden. Alle Anmeldungen sind übertragbar. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
werden nicht erstattet.
Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung bar, mit Euro- oder Verrechnungsschecks, ohne Abzug, zu leisten. Wir behalten uns vor, neue Kunden und solche Kunden, die keine Kaufleute sind Vorkasse zu verlangen. Verursacht der Besteller den Lieferverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft ein. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Nimmt die Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb Wechsel oder Schecks zahlungshalber an, ist die Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb berechtigt, die entstehenden Kosten zu berechnen. Dies gilt auch für die Weitergabe und Prolongation von Wechseln. Diese Kosten sind sofort fällig. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt die Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb keine Haftung. Wird ein Scheck nicht eingelöst, wird die Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb ohne vorherige Ankündigung sofort Strafanzeige erlassen. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist die Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb berechtigt, unbeschadet anderer Rechte, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu verlangen, es sei denn, der Besteller erbringt den Beweis dafür, daß der Fa. Heynck Dienstleistungen und Vertrieb überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
§4 Aufrechnung
Der Besteller/Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Zahlungsansprüche von der Firma SecIT
Point aufzurechnen, es sei denn seine Gegenforderung ist unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
Der Besteller/Auftraggeber kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nicht
geltend machen.
§5 Liefer- und Leistungszeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefer- oder Leistungstermine setzt voraus, das erforderliche
Genehmigungen, vom Besteller zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Zahlungen
und sonstige Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht
dies nicht, so wird die Frist angemessen verlängert.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Liefer- oder Leistungspflicht auf höhere Gewalt,
Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
nicht zu verantwortende Umstände zurückzuführen, wird die Liefer- oder Leistungspflicht
angemessen verlängert.
Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als im vorstehenden Absatz genannten Gründen ist
der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu
setzen und nach deren fruchtlosenm Ablauf vom Auftrag hinsichtlich der in Verzug befindlichen
Lieferung oder Leistung zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum
Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein
gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Kommt die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb mit einem Teil der Lieferung oder Leistung in
Verzug oder wird ein Teil der Lieferung oder Leistung unmöglich, so kann der
Besteller/Auftraggeber nur dann gemäß 5.4 vom ganzen Vertrag zurücktreten oder gemäß 5.5
Schadensersatz verlangen, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat.
Die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Vorlieferant
nicht richtig oder rechtzeitig liefert, vorausgesetzt, daß die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
trotz eines kongruenten Deckungsgeschäfts von seinem Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig
beliefert wird.
§6 Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers/Auftraggebers. Das gleiche gilt für
evtl. Rücksendungen. Die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb bestimmt den Transporteur.
§7 Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller/Auftraggeber
über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung,
übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers/Auftraggebers wird die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und
Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller/Auftraggeber zu vertreten
hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller/Auftraggeber
über, jedoch ist die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb verpflichtet auf Wunsch und Kosten des
Bestellers/Auftraggebers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Die Ware wird
bei der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb verwahrt oder bei Dritten eingelagert. Die Kosten hat
der Besteller/Auftraggeber zu tragen.
Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom
Besteller unbeschadet der Rechte aus 9. entgegenzunehmen.
§8 Eigentumsvorbehalt
Die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb behält sich das Eigentumsrecht an der dem Besteller
gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware
bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltsware). Dies gilt auch
dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt
ist. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als
Sicherung für die Saldoforderungen der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb.
Der Besteller ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern und weiterzuverarbeiten, solange er nicht gegenüber der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
in Zahlungsverzug gerät. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsware ist der Besteller/Auftraggeber nicht berechtigt.
Die aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. unerlaubte Handlungen)
bezüglich der Vorbehalte dem Besteller/Auftraggeber erwachsenen Forderungen tritt der
Besteller/Auftraggeber bereits jetzt der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb ab. Dies gilt auch für
Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. Die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
ermächtigt den Besteller/Auftraggeber, die an die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
abgetretenen Forderungen für Rechnung der von der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb im
eigenen Namen einzuziehen. Die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb ist berechtigt, diese
Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Offenlegung der dem Besteller/Auftraggeber
erwachsenen Forderungen zu verlangen, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, wenn
gegen den Besteller/Auftraggeber die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, wenn
erhebliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wenn Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen gestellt wird.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller/Auftraggeber auf das Eigentum
der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb hinzuweisen und die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist die Firma
Heynck Dienstleistungen & Vertrieb berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den
Besteller/Auftraggeber sofort geltend zu machen; soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist,
kann die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb nach eigener Wahl sowohl sofort als auch Zug um
Zug gegen Bezahlung liefern.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller/Auftraggeber für
die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb vor. Die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb erwirbt
Eigentumsrecht in Höhe des bei Be- und Verarbeitung bestehenden Marktwertes der
Vorbehaltsware.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der
Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass
der Besteller/Auftraggeber der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb, soweit ihm die Sache gehört,
daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache
einräumt.
Übersteigt der Wert der aus dieser Vereinbarung der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
zustehenden Sicherheiten die Forderung um insgesamt mehr als 20%, so ist die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb auf Verlangen des Bestellers/Auftraggebers verpflichtet, die der Firma
Heynck Dienstleistungen & Vertrieb aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach eigener
Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.
Verlangt die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb die Herausgabe der Vorbehaltsware, so liegt
hierin - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Liefervertrag.
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall, so hat die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
Richard Heynck das Recht, nach der Erklärung des Rücktritts die Vorbehaltsware beim
Besteller abzuholen, zu diesem Zwecke die Räume (und die, die zum erreichen der Lageräume
nötig sind) zu betreten, in denen die Vorbehaltsware lagert und sodann die Ware für die Firma
Heynck Dienstleistungen & Vertrieb nach eigenem Ermessen zu lagern.
§9 Gewährleistung
Dir Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen,
daß Lieferungen frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind und die schriftlich vereinbarten
Spezifikationen zu zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden. Bei Leistungen
gewährleistet die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb die mangelfreie Durchführung.
Für Entwicklungsmuster, Prototypen oder Vorserienlieferungen ist die Gewährleistung
ausgeschlossen. Weiterhin ist die Gewährleistung ausgeschlossen für Schäden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung
durch den Besteller/Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte
Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
entstanden sind, sofern diese nicht auf ein Verschulden der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
zurückzuführen sind.
Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen beträgt 6 Monate ab Lieferung bzw.
Abnahme der Leistung, es sei denn, der Lieferant bzw. Hersteller, der die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
beliefert, räumt eine längere Gewährleistungsfrist ein. Dann gilt diese. Auf
Verlangen des Bestellers teilt die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb ihm die
Gewährleistungsfrist des jeweiligen Lieferanten bzw. Herstellersmit , der die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
beliefert.
Tritt im Falle der Lieferung während der Gewährleistungsfrist ein Fabrikations- oder
Materialfehler auf oder zeigt sich, dass die Ware nicht den vereinbarten Spezifikationen oder
zugesicherten Eigenschaften entspricht, oder zeigt sich im Falle der Leistung während der
Gewährleistungsfrist, dass diese mangelhaft ist, wird die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
nach ihrer Wahl die Ware im Falle von Lieferungen nachbessern oder als Ersatz
zumindest ein grundüberholtes Austauschprodukt entsprechender Qualität liefern und im Falle
von Leistungen nachbessern bzw. nochmals erbringen, vorausgesetzt, dass der
Besteller/Auftraggeber der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
im Falle offener Mängel 10 Tage nach Lieferung bzw. Leistung und
im Falle versteckter Mängel 10 Tage nach Entdeckung innerhalb der Gewährleistungspflicht
unter Beschreibung des Mangels benachrichtigt und der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
die Möglichkeit der Nachbesserung gibt (Zugang zu den Räumlichkeiten etc.)
Erkennt die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb die Fehler an, werden die Kosten für die
Zusendung der beanstandeten Ware erstattet. Bei Nichtanerkennung erfolgt die Rücksendung
auf Kosten des Bestellers/Auftraggeber. Sollte die Ware aus der Bundesrepublik Deutschland
exportiert werden, trägt die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb die Transportkosten in jedem
Fall nur hinsichtlich des Anteils, der für den Transport in der Bundesrepublik Deutschland
anfällt. Sollten Nachbesserungsarbeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
erforderlich werden, trägt die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb nur den Anteil der
Reisekosten, die bis zum Grenzort der Bundesrepublik Deutschland angefallen wären, der der
Reiseroute ins Ausland am nächsten liegt. Von den Unterbringungskosten trägt die Firma SecIT
Point nur den Anteil, der bei einer Unterbringung in einem deutschen Hotel der
Mittelklasse (nicht über 80,00 € einschließlich Frühstück) angefallen wäre. Zölle und Abgaben
gehen zu Lasten des Bestellers/Auftraggebers. Der Besteller/Auftraggeber räumt der Firma
Heynck Dienstleistungen & Vertrieb eine angemessene Frist zur Mangelbehebung bzw. Ersatzlieferung
oder -leistung ein. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung ist
der Besteller/Auftraggeber berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder Herabsetzung
des Kaufpreises zu verlangen (Minderung).
Jede weitere Haftung der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb gegenüber dem
Besteller/Auftraggeber aufgrund von Mängeln oder Lieferung ist ausgeschlossen. Die Firma
Heynck Dienstleistungen & Vertrieb haftet insbesondere nicht für mittelbare oder Folgeschäden; dies
gilt nicht bei Zusicherung von Eigenschaften, sofern die Zusicherung gerade von solchen
mittelbaren oder Folgeschäden schützen sollte.
§10 Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
(insbesondere aufgrund von Verletzung von Beratungs- oder vertraglichen Nebenpflichten,
positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und Verschulden bei Vertragsabschluss)
sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der
Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
hat. Ist der Besteller/Auftraggeber Kaufmann, so haftet die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
auch dann nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Erfüllungsgehilfen
oder Mitarbeiter verursacht wurde, die nicht leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von
der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb sind, es sei denn, der Schaden ist durch die Verletzung
einer wesentlichen Vertragsverpflichtung entstanden. Die in Ziffer 10 bezeichneten Ansprüche
verjähren in sechs Monaten, mit Ausnahme eines Anspruches aus unerlaubter Handlung.
§11 Freistellung von Produktionshaftpflichtansprüchen
Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb von
Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen die Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb wegen
eines Schadens geltend machen, der durch ein von der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb
bezogenes Produkt allein oder zusammen mit anderen in das Endprodukt eingebauten
Produkten verursacht worden ist (Produkthaftpflicht), wenn der Preis der von der Firma SecIT
Point gelieferten Produkte in keinem angemessenen Verhältnis zu dem
gegenüber der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb geltend gemachten
Schadensersatzanspruch steht.
§12 Exportkontrolle
In Anerkennung der amerikanischen und lokalen (insbesondere deutschen)
Exportkontrollgesetzgebung verpflichtet sich der Besteller/Auftraggeber, dass er vor dem Export
von Produkten oder technischen Informationen, die er von der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb Richard
Heynck erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einholen
wird.
Der Besteller verpflichtet sich, solche Produkte oder technischen Informationen weder direkt
noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren, reexportieren,
liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen amerikanische oder lokale
(insbesondere deutsche) Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Besteller/Auftraggeber
verpflichtet sich weiter, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über
die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der
Besteller/Auftraggeber wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere
beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung
einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zur Rückgabe oder zu
Schadensersatz.
§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 46399 Bocholt.
Der Gerichtsstand ist 46399 Bocholt. Es steht der Firma Heynck Dienstleistungen & Vertrieb jedoch frei
den Besteller/Auftraggeber an dem Sitz seiner Hauptniederlassung rechtlich zu belangen.
§14 Anwendbares Recht, Wirksamkeit
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen
internationalen Kaufrechts (BKG und EAG) wird ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so
bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung wird die Firma SecIT
Point mit dem Besteller/Auftraggeber eine wirksame Bestimmung vereinbaren,
die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils
einer Bestimmung möglichst nahe kommt.


