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... für den Bereich "Medizinprodukte" |
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Im Sinne des Medizinproduktegesetzes ist jeder Hersteller / Erstinverkehrbringer von Medizinprodukten innerhalb der EU verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte zu benennen. Hier wird Ihnen auf professioneller Ebene Hilfestellung geleistet. Ob bei den Grundlegenden Anforderungen, Klinischen Bewertungen, Risikomanagement, Dokumentationspflicht, Meldeverfahren, Klassifizierung, Konformitätsbewertungsverfahren, Konformitätserklärung oder der CE-Kennzeichnung werden wir die komplette Abwicklung mit Ihnen durchführen und so sicherstellen, dass Ihre Kunden als auch die für Sie zuständige Behörde zufrieden gestellt sind.
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